Gesetzliche Krankenkassen:
Nach den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist die Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt. Die Kosten werden bei entsprechender Indikation zu 100 % von allen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen:
In der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Da die Bedingungen jedoch teilweise von denen der gesetzlichen Versicherungen abweichen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung die Möglichkeit der Kostenübernahme klären.
Beihilfe:
Auch die Beihilfe übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Beratung und Coaching:
Infrage kommen kann eine Beratung z.B. bei PatientInnen über 21 Jahre. Darüber hinaus können auch Instituationen (z.B. Kitas, Schulen, Wohngruppen) Beratung von einem Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten im Sinne eines Fachaustausches in Anspruch nehmen.
Beratung und Coaching gehören nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern werden in der Regel als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat in Rechnung gestellt.